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Grenzland News 01/2024

Liebe Tennisfreunde!

1. Nennung & Auslosung

Die Nennungen von Mannschaften & Spielerlisten ist noch bis 15. Februar 2024 möglich.
Bitte unbedingt nach Abschluss der Nennungen das PDF (Downloads -> Meisterschaft 2024 -> Spielerranglisten) speichern und genau kontrollieren (Mannschaftsführer, Kontaktdaten, Bälle, Spielzeitpunkt VOR oder PARALLEL NÖTV, Vollständigkeit der Spielerliste).
Nach 15.02.2024 wird eine Tabelle mit allen Nennungen versendet. Bitte alle Vereine unbedingt eine Kontrolle durchführen ob der richtige Zeitraum (VOR oder PARALLEL NÖTV) genannt wurde.
Mit der Veröffentlichung der Auslosung ist am 15. März 2024 zu rechnen.


2. Klarstellung Spielberechtigung Grenzland

Da wir in den letzten Wochen festgestellt haben, dass es einige Unklarheiten rund um die Spielberechtigung für Grenzland gibt, folgende Hinweise:
Punkt 14a und 14b der Durchführungsbestimmungen halten ganz klar fest, dass SpielerInnen dann im Grenzlandbewerb nicht spielberechtigt sind, wenn sie in der gleichen Meisterschaftssaison (es gilt das Kalenderjahr!) für einen Verein eines anderen Landesverbandes im selben Bewerb (Jugendliche, allgemeine Klasse, SeniorInnen) eingesetzt werden.
Damit gilt im Umkehrschluss: es dürfen im Grenzland in der Regel nur SpielerInnen eingesetzt werden, die auch im NÖTV eingesetzt werden könnten (immer auf den konkreten Bewerb bezogen).

Gleichzeitig regelt Punkt 12 die volle Verantwortung der Vereine bei der Nennung ihrer SpielerInnen. Eine Überprüfung der Spielberechtigung durch die Grenzlandadministration erfolgt NICHT, aber der Einsatz nicht spielberechtigter SpielerInnen kann bis nach Ende der Grenzlandmeisterschaft nach den in Punkt 12 festgelegten Regeln sanktioniert werden.
Wir ersuchen daher um dringende Beachtung und allfällige Unsicherheiten in Einzelfällen rechtzeitig vor Beginn der Meisterschaft durch eine Anfrage an den Wettspielausschuss abzuklären.


3. Nachnennungen von Jugendmannschaften

Jugendmannschaften können bis 31. März 2024 nachgenannt werden (siehe Punkt 13 der Durchführungsbestimmungen).


4. Auslosung Jugendmannschaften

Die Jugendbewerbe werden am 5. April 2024 veröffentlicht.


5. Nenngelder

Die Vereine werden vom Grenzlandkassier per E-Mail bezüglich der Nenngelder kontaktiert.
Wir ersuchen ausdrücklich vorab keine Geldbeträge zu überweisen.


6. Fragen

Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne per E-Mail zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen,
der Grenzlandvorstand