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Grenzland News 07/2022

Liebe Tennisfreunde!

Die Durchführungsbestimmungen für die Saison 2023 wurden bereits unter den Downloads (http://www.grenzlandtennis.at/downloadfiles/gl_durchfuehrungsbestimmungen_2023.pdf) veröffentlicht.

1. Anmeldungen von Mannschaften

Voraussetzung zur Anmeldung von Mannschaften ist die Eingabe der Kontaktdaten von Funktionären (Obfrau/Obmann, KassierIn, SchriftführerIn und sämtliche MannschaftsführerInnen). Die Vereine verpflichten sich diese Kontaktdaten aktuell zu halten bzw. die nach Aufforderung durch den Grenzland Vorstand umgehend zu aktualisieren.

2. Vereinsranglisten, Bewerbslisten, Spielerlisten

Umreihungen für SpielerInnen ohne ITN sind künftig nicht mehr nach den bis dato bekannten Fenstergrößen, sondern nur nach vereinsinterner kumulierter Rangliste möglich. Jede/r SpielerIn kann in dieser vereinsinternen Rangliste um +/- 2 Positionen umgereiht werden.

3. Nachnennungen

Allgemeine Klasse und Senioren
Nachnennungen von Mannschaften nach Nennschluss (15. Februar) sind NICHT möglich. Vergisst ein Verein die Spielerliste für eine Mannschaft einzugeben, so ist als Pönale das doppelte Nenngeld (Mannschafts- plus Spielernenngeld) für diese Mannschaft zu bezahlen. Einzelne SpielerInnen können für eine Aufwandsentschädigung von EUR 20,- pro SpielerIn nachgenannt werden. Das Nachnennen von SpielerInnen ist nur bis 31. März möglich.

Jugend
Nachnennungen von Mannschaften sind bis 31. März möglich. Pro Mannschaft wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 10,- verrechnet. SpielerInnen können bis eine Woche vor der ersten Meisterschaftsrunde nachgenannt werden.

4. Spielberechtigung

Im Grenzlandbewerb spielberechtigt sind:
- Alle NÖTV SpielerInnen, sofern sie nicht in der gleichen Meisterschaftssaison für einen Verein eines anderen Landesverbandes im selben Bewerb (Jugendliche, allgemeine Klasse, SeniorInnen) eingesetzt werden.
- Alle SpielerInnen, die in der Meisterschaftssaison 2022 nach den damals geltenden Durchführungs-bestimmungen spielberechtigt waren.

Sämtliche Punkte werden bei der Grenzland Jahresversammlung am 06. Dezember 2022 um 18:30 Uhr im Hackerīs Restaurant & Weinbar in Prottes erklärt und besprochen.

Mit sportlichen Grüßen

Der Grenzlandvorstand